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Sonntag, 7. Mai 2017

Loi contre le système prostitutionel - das französische Gesetz zur Freierbestrafung

Dieser Text erschien in leicht veränderter Form im November 2011 im Kofra-Heft Nr. 157.



Mit freundlicher Genehmigung von Abolition 2012.

Vorrede

I

„Alle Studien stimmen darin überein, dass prostituierte Personen Opfer besonders schwerwiegender Gewalttaten sind, die ihrer körperlichen und psychischen Unversehrtheit schaden.“

„Diese Tatsachen widersprechen den Grundsätzen des französischen Staates und unserer Gesellschaft, die eine Verwertung des menschlichen Körpers als Quelle des Profits ausschließen. Die sexuelle, körperliche und psychische Gewalt, die häufig die Prostitution begleitet und die wiederholten ungewünschten sexuellen Handlungen schaden der körperlichen Unversehrtheit der prostituierten Personen. Und schließlich widerspricht dieses Phänomen dem Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter.“ (Exposé des Motifs, Vorrede zum französischem Gesetz.)

II

"Prostitution ist zum einen ein Wirtschaftszweig, in dem erhebliche Umsätze erzielt werden und der wie andere Bereiche unternehmerischen Handelns den Eigengesetzlichkeiten der Marktwirtschaft folgt." (Erläuterung zum deutschen "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen", Prostituiertenschutzgesetz 2016, Seite 1)

III

"Prostitution ist ein Wirtschaftsbereich, der in einem sehr hohen Maße durch Asymmetrien im Geschlechterver- hältnis geprägt ist. Prostituierte sind zu einem weit überwiegenden Anteil weiblich; [...] Dementsprechend ist das Gesetz [...] auch gleichstellungspolitisch bedeutsam. Es trägt dazu bei, Nachteile der geschlechterasymmetrischen Ausprägungen der Prostitution zumin- dest teilweise zu kompensieren. (Gesetzesbegründung zum Prostituiertenschutzgesetz 2016, Punkt VI, 6 (Seite 61, letzter Punkt vor dem letzten Punkt zu "Befristung, Evaluation")

Weitere Erläuterungen sind eigentlich nicht mehr nötig, die Position von Frauen in Deutschland wird hier eindrücklich klargestellt. Vielleicht noch ein Hinweis auf das Grundgesetz und auf einen Artikel dazu auf diesem Blog. Wenden wir uns also nun Frankreich zu:

Grundlage für das französische Gesetz

„Prostitution an sich ist Gewalt. […] Sie ist die einzige Form der sexuellen Gewalt, die in unseren Gesetzen als solche fehlte. […] Ich behaupte, dass die Abschaffung der Prostitution eine Pflicht für jede Gesellschaft ist, die die Menschenrechte achtet.“ Maud Olivier, Sozialistin, Abgeordnete und Verfasserin des Gesetzes auf ihrer Webseite am 22. Dezember 2015. (1)

Im April dieses Jahres stimmte die französische Nationalversammlung zum vierten und endgültigen Mal über das Gesetz zur Freierbestrafung ab. Sie beendete damit das unwürdige Tauziehen mit dem französischen Senat und gab mit ihrem Votum dem von den französischen Sozialisten 2013 eingebrachten Gesetzentwurf gegen die konservative Mehrheit im Senat statt.

Damit entschied sich die französische Republik für eine auf Tatsachen basierende Bewertung der Prostitution als Gewalt an Frauen und als unvereinbar mit der Würde und dem Wert der menschlichen Person.

Montag, 21. November 2016

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Von Michael Rose - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0
Vielleicht haben wir etwas verpasst. Die momentan noch im Netz verfügbare Ausgabe des Grundgesetzes und meine eigene neue Ausgabe, von der ich dachte, sie sei gültig, enthalten als Artikel 3, Absatz 2, Satz 2 folgenden Passus:

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

An sich ziemlich klar.

Aber offenbar stellt dieser Satz keine verbindliche Rechtsnorm dar, oder er wurde in den letzten 15 Jahren durch folgenden ersetzt:

Der Staat trägt dazu bei, Nachteile bei Geschlechterasymmetrien zumindest teilweise zu kompensieren.

Das reicht offenbar als staatlicher Auftrag im Zusammenhang mit der extrem geschlechtsspezifischen Ausprägung der Prostitution. Es genügt, dazu beizutragen, Nachteile zumindest teilweise zu kompensieren.


Mittwoch, 13. August 2014

"Prostitution in Deutschland – Fachliche Betrachtung komplexer Herausforderungen"

Dr. Anita Heiliger

Vorläufige Stellungnahme

zum (SPD)-Papier „Prostitution in Deutschland – Fachliche Betrachtung komplexer Herausforderungen“


Dieses Papier, das zur Vorlage der Beratungen am 14.8. zum weiteren Vorgehen der Koalition in bezug auf die Prostitution vorgesehen und sehr kurzfristig und selektiv zugänglich gemacht worden ist, gibt sich als fachlich, neutral, nicht wertend und komplex diskutierend aus. Das Gegenteil ist der Fall, was empörend ist angesichts des Anspruchs, den die Autorinnen erheben und dem durch eine ungewöhnlich ausführliche Darstellung der Autorinnen Kompetenz und Glaubwürdigkeit vermittelt werden soll.

Dieses ist allein durch einen Blick auf die zitierte Literatur hinfällig, die in großen Teilen eine unreflektierte und unhinterfragte Pro-Prostitutions-Position einnimmt und sich offen auf der Seite der Lobbyistinnen der Prostitution verortet, einer kleinen Gruppe von ProfiteurInnen des Prostitutionsgesetzes, die der explodierten Sexindustrie zu enormen Gewinnen und sich selbst die Absicherung ihrer persönlichen Lebens- und Erwerbssituation mit der Prostitution, vorzugsweise als Dominas, verschafft.

Die Autorinnen des vorgelegten Papiers sind offensichtlich professionell (und ideologisch) dermaßen in der Pro-Prostitutions-Sicht- und Handlungsweise verankert (und verstrickt), dass ihnen gar nicht aufzufallen scheint, dass sie zu keinerlei Distanz und Objektivität (mehr) fähig sind. Das wäre weniger problematisch, wenn nicht ständig der oben angeführte Anspruch behauptet würde. Zum Beispiel werden als Diskussion angekündigte Kapitel nicht allseits informierend, diskutierend und abwägend abgefasst, sondern sind so aufgebaut, dass die Prostitutionskritik nur unverantwortlich verkürzt erwähnt wird (leicht identifizierbar als Nachweis angeblicher Offenheit und Wissenschaftlichkeit). In der Weiterführung der Kapitel wird die Pro-Prostitutions-Position argumentativ als die die einzig richtige und zielführende Perspektive und Haltung scheinbar logisch entwickelt. Diese Strategie ist durchsichtig und prägt das gesamte Papier, das manipuliert und sich damit selbst fachlich und wissenschaftlich disqualifiziert und als politische Beratung kontraindiziert ist.