Roswitha Reger aus dem AK Stop Sexkauf in München hat einen offenen Brief an DIE LINKE geschrieben, den wir mit freundlicher Genehmigung veröffentlichen:
In LOTTA/Linke abgedruckt, behauptet Möhring:
"Sexarbeiterinnen haben sich bewußt für diese Arbeit entschieden." Das weiß sie also?
Ausgerechnet die Linke hat kein bißchen menschliches Gespür oder
Klassenbewußtsein für die Frauen aus dem Armenhaus Europas, die hier
ihre Haut zum Markt tragen. Für die wohlhabenden privilegierten Männer
in Deutschland alle ihre Körperöffnungen zur Verfügung stellen - natur
natürlich, d.h. ohne Kondom, alle Öffnungen - vaginal, oral, anal -
heutzutage alles im Preis, steht in jedem Bordellangebot, zum Besamen,
Bepissen, Faustficken, GangBang - natürlich alles völlig freie weibliche
Sexualität.
Teenyland Köln - auch das Angebot könnt Ihr im Internet überprüfen - hat
nur ganz junge Prostituierte, Anfängermäuschen, Zahnspange, Lolita, die
grade 18 Jahre alt geworden sind. So schaut die Werbung aus. Und damit
der Kunde sich wie Alice im Wunderland fühlen kann, gibt es
Themenzimmer, rosa Prinzessinnenzimmer und einen Schulklassenraum. Das
ist dann bei Frau Möhring die frühe weibliche Sexualität?
Schöner kann mit sexuellem Mißbrauch doch gar nicht gespielt werden.
Ausserdem schreibt sie: Das Gesetz (Neuformulierung des Prostitutionsgesetz bezüglich Anmeldung des Gewerbes) "bildet
damit nicht nur einen direkten Angriff auf Sexarbeiterinnen, sondern
setzt Maßstäbe, was weibliche Sexualität sein und wo sie stattfinden
darf - gegen Bezahlung oder ohne."
Wie kommt sie denn drauf, dass weibliche Sexualität was mit Bezahlung zu
tun hat? An Eure frauenpolitische Sprecherin, Frau Möhring: mit
Frauenkörpern können Geschäfte gemacht werden - aber weibliche
Sexualität findet in der Prostitution nicht statt. Weibliche Sexualität
findet in der Prostitutierung von Frauen grundsätzlich nicht statt -
auch wenn Prostituierte als beruflichen Trick häufig die Stöhnnummer
machen, damit der Kerl sich schneller wieder verzieht und ihm nicht
sonst was noch einfällt. Zahlen müssen die Freier als Entschädigung für
von den Frauen garantiert nicht gewollte sexuelle Handlungen. Für
Übergriffe. Für Traumatisierung und Leid. Weibliche Sexualität hat
nichts mit Geld, Geschäft oder kapitalistischer Verwertung zu tun. Und
was hat weibliche Sexualität mit der Anmeldung des ProstitutionsGewerbes
zu tun?
Posts mit dem Label sexuelle Selbstbestimmung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label sexuelle Selbstbestimmung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Sonntag, 17. Januar 2016
Offener Brief an DIE LINKE
Labels:
DIE LINKE,
Offener Brief,
sexuelle Selbstbestimmung
Mittwoch, 27. August 2014
Gekauft! Benutzt! Hauptsache “selbstbestimmt”? – Sexuelle Ausbeutung unter dem Deckmantel individueller Freiheit
![]() |
| (c) Libertäre Medienmesse |
Es geht darum, an den Ungleichheiten anzusetzen, die Menschen in die Prostitution zwingen.
Nicht Sex wird kritisiert, sondern die Kommerzialisierung von Sex mit ihren Konsequenzen.
Ziel ist nicht das Verbot/die Kriminalisierung/Illegalisierung der Prostitution, sondern die Kriminalisierung der Nachfrage nach bezahltem Sex, denn sie ist der Grund, aus dem Prostitution existiert.
3. Libertäre Medienmesse, Zeche Carl
Wilhelm-Nieswandt-Allee 100
45326 Essen
3. Libertäre Medienmesse, Zeche Carl
Wilhelm-Nieswandt-Allee 100
45326 Essen
Samstag, 30.08.14, 18:15 - 19:00
Zum Vortrag bei Facebook
Manuela Schon und Mira Sigel
"Gekauft! Benutzt! Hauptsache “selbstbestimmt”?
– Sexuelle Ausbeutung unter dem Deckmantel individueller Freiheit"
Montag, 5. Mai 2014
Prostitution, Consent und sexuelle Selbstbestimmung
Dieser Beitrag erschien erstmals am 17. März als Gastbeitrag auf dem Internetblog "Die Freiheitsliebe"
In der Prostitutions-Drebatte ärgere ich mich zunehmend darüber,
dass ich über das Thema “Darf Mensch einem anderen Menschen Geld für
seine eigene Befriedigung zahlen?” diskutieren möchte und stattdessenin
Diskussionen rund um die Frage “Darf Mensch sich für die Befriedigung
eines anderen Menschen Geld geben lassen?” verwickelt werde. . Dieser
Text stellt einen Versuch dar, Prostitution im Kontext von Rape Culture
bzw. dem – Consent-/Zustimmungskonzept zu diskutieren.
Rape Culture und sexuelle Selbstbestimmung
Mindestens jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Gewalt (körperliche, emotionale, sexuelle, etc.). Grenzüberschreitungen werden häufig bagatellisiert und heruntergespielt, Vergewaltigungsopfern wird misstraut oder sie werden verantwortlich gemacht für die Tat („sie hat einen kurzen Rock getragen“, „sie lebt promiskuitiv“, „sie hat aufreizend getanzt“, „sie wollte es doch auch“, etc.). Vor Gericht muss eine Frau, die sexuelle Gewalt erfahren hat, beweisen, dass sie sich in einer schutzlosen Lage befunden hat, d. h. Widerstand gegenüber dem Täter geleistet hat. Täter berufen sich vor Gericht oftmals darauf, dass sie den entgegenstehenden Willen des Opfers nicht erkennen konnten (anders als beispielsweise in Norwegen, wo es den Straftatbestand der grob fahrlässigen Vergewaltigung gibt, wenngleich es bisher kaum Urteile danach gibt. Der Ansatz ist jedoch vollkommen richtig und wichtig).
Noch absurder wird es, wenn der Bundesgerichtshof feststellt, dass eine Prostituierte dann nicht als vergewaltigt anzusehen ist, wenn sie sich zur Durchführung von sexuellen Handlungen zuvor gegen Entgelt freiwillig bereit erklärt hätte (BGH vom 20.03.2001, Az. 4 StR 79/01). Selbst in Schweden, wo Freier für Sexkauf bestraft werden, wird die Vergewaltigung einer prostituierten Frau mit einer niedrigeren Strafe belegt als die Vergewaltigung einer nichtprostituierten Frau.
Bei der Frage, ob eine Straftat vorliegt und mit welcher Strafe diese zu belegen ist, steht primär das Verhalten des Opfers im Vordergrund.
Angesichts dessen erscheint das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wie eine Farce, einvernehmlicher Sex ist definiert durch “wer nicht nein sagt, sagt ja”, wer schweigt, stimmt zu und wer sich promiskuitiv verhält, löst ein gering(er)es Strafmaß aus.
![]() |
| Keep Sex Sexy Consent, Charlotte Cooper (Flickr) (CC BY 2.0) |
Rape Culture und sexuelle Selbstbestimmung
Mindestens jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Gewalt (körperliche, emotionale, sexuelle, etc.). Grenzüberschreitungen werden häufig bagatellisiert und heruntergespielt, Vergewaltigungsopfern wird misstraut oder sie werden verantwortlich gemacht für die Tat („sie hat einen kurzen Rock getragen“, „sie lebt promiskuitiv“, „sie hat aufreizend getanzt“, „sie wollte es doch auch“, etc.). Vor Gericht muss eine Frau, die sexuelle Gewalt erfahren hat, beweisen, dass sie sich in einer schutzlosen Lage befunden hat, d. h. Widerstand gegenüber dem Täter geleistet hat. Täter berufen sich vor Gericht oftmals darauf, dass sie den entgegenstehenden Willen des Opfers nicht erkennen konnten (anders als beispielsweise in Norwegen, wo es den Straftatbestand der grob fahrlässigen Vergewaltigung gibt, wenngleich es bisher kaum Urteile danach gibt. Der Ansatz ist jedoch vollkommen richtig und wichtig).
Noch absurder wird es, wenn der Bundesgerichtshof feststellt, dass eine Prostituierte dann nicht als vergewaltigt anzusehen ist, wenn sie sich zur Durchführung von sexuellen Handlungen zuvor gegen Entgelt freiwillig bereit erklärt hätte (BGH vom 20.03.2001, Az. 4 StR 79/01). Selbst in Schweden, wo Freier für Sexkauf bestraft werden, wird die Vergewaltigung einer prostituierten Frau mit einer niedrigeren Strafe belegt als die Vergewaltigung einer nichtprostituierten Frau.
Bei der Frage, ob eine Straftat vorliegt und mit welcher Strafe diese zu belegen ist, steht primär das Verhalten des Opfers im Vordergrund.
Angesichts dessen erscheint das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wie eine Farce, einvernehmlicher Sex ist definiert durch “wer nicht nein sagt, sagt ja”, wer schweigt, stimmt zu und wer sich promiskuitiv verhält, löst ein gering(er)es Strafmaß aus.
Labels:
Konsens,
Rape culture,
sexuelle Selbstbestimmung
Abonnieren
Posts (Atom)


