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Freitag, 3. April 2020

Corona, Gewalt, Prostitution – Deutschland. Oder: Rettungsschirm für geschlossene Bordelle!


Es gibt keine Krise oder Katastrophe, die nicht noch verschlimmert werden könnte, und in Deutschland gibt es keine Brutalität, aus der nicht noch findige Menschen Profit schlagen wollen. Vermutlich ist das überall so. Aber in Deutschland gibt es so dermaßen gehirngewaschene Menschen, dass ihnen dies in aller Naivität naheliegend, ja wünschenswert, zumindest doch völlig normal erscheint. Und es ist ja auch naheliegend. Es ist „normal“. Es ist gesellschaftliche Praxis.  


In einer atemberaubenden Präzision finden wir diesen Ansatz prägnant zusammengefasst in einer hübschen Frage:

… können von Gewalt betroffene Frauen vorübergehend in geschlossenen Bordellen untergebracht werden …?


Das ist kein Scherz und keine Satire, trotz der abgrundtief bitteren Ironie darin, trotz einer Haltung, deren eigene Bloßstellung nur noch durch die Verhöhnung der gemeinten Frauen, aller Frauen und unserer Gesellschaft übertroffen wird. Wobei die Gesellschaft insgesamt das verdient hat.

Vielleicht ist daher die Überschrift mit dem Rettungsschirm die beste.

Konkret geht es um das Bundesfamilienministerium, um das Statement der Frauenpolitischen Sprecherinnen der Bundesgrünen und um ein Statement des BSD, des Bordellbetreibendenverbands in Deutschland. Im Einzelnen und der Reihe nach geht es um eine inzwischen offenbar zurückgezogene Idee einzelner aus dem Bundesfamilienministerium und aus dem Berliner Senat, die zu erwartenden Engpässe bei der Unterbringung von Frauen, die in ihren Beziehungen Männergewalt ausgesetzt sind, mit „pragmatischen und unkonventionellen Lösungen“ aufzufangen, und offenbar gehörte hierbei vorübergehend der Gedanke dazu, die geschlossenen Bordelle zu nutzen.

Freitag, 18. Juli 2014

Pressemitteilung

zur Anhörung des BMFSFJ zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes am 12.6.2014, vom Ministerium veröffentlicht am 26.6.2014 (1)

(englische Übersetzung / english translation)

Am 12. Juni 2014 veranstaltete das BMFSFJ eine Anhörung zur Neugestaltung des Prostitutions- Gesetzes, um ein „umfassendes Bild“ zum Thema zu gewinnen. Die Anhörung fand unter Ausschluss von Öffentlichkeit und Medien statt. Undurchsichtig war schon im Vorfeld, wen das Bundesministerium als ExpertInnen um eine Stellungnahme gebeten und eingeladen hatte.2

Bevor sich das politische Leben in die Sommerpause verabschiedet, halten wir es für wichtig, dem vom federführenden Ministerium offensichtlich gewünschten Stillschweigen über die Interessenlagen bei den Vorbereitungen zur Revision des Prostitutionsgesetzes entgegenzutreten.

"Wir" – sind eine Gruppe von Frauen aus ganz Deutschland, aus verschiedenen Parteien, Berufen und mit unterschiedlichem Hintergrund. Wir sind und arbeiten weltweit zusammen mit Abolitionsgruppen, WissenschaflterInnen, Beratungsstellen und Prostitutions-Überlebenden und engagieren uns, um die Öffentlichkeit mit fundierten Informationen zum Thema aufzuklären.

Zur Sache

 

Die Lobbyisten bestimmen die „Marschrichtung“ bei der Revision des Prostitutionsgesetzes


Wer wurde vom Ministerium als ExpertInnen um eine Stellungnahme gebeten und zur Anhörung eingeladen?

Aus dem Bericht des BMFSFJ geht hervor: es wurden weder prostitutionskritische Petitionen und Initiativen berücksichtigt, noch die Stimmen von Aussteigerinnen oder Überlebenden der Prostitution gehört.

Stattdessen erhielten einschlägige Interessenverbände der Prostitutionsindustrie (sprich: Bordell- BetreiberInnen und ZuhälterInnen) ausführlich Gelegenheit, ihre Wünsche für eine möglichst geringe Regulierung und möglichst wenige staatliche Eingriffe in diesen sexistischen und gewaltbesetzten Bereich darzulegen.

Als „Interessenvertretungen“ nicht nur von „Unternehmerinnen und Unternehmern der Prostitutions- und Erotikbranche“, sondern gleichzeitig „von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern“ (Panel 2) kamen ausschließlich zu Wort:


  • Der Unternehmerverband Erotik Gewerbe Deutschland e.V . Er „vertritt die Interessen von Unternehmen, die erotische Dienstleistungen anbieten“.3 Mit Schreiben vom 6.11.2013 schlug er der Bundesregierung und den Vertretern der Koalitionsverhandlungen vor, einen interdiszipli- nären runden Tisch einzurichten, „um ein Gesetzespaket zu entwickeln, das die Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten unter Beteiligung der in der Branche Tätigen beinhaltet, frei von Mutmaßungen und manipulativer Einflussnahme durch die Medien.“(4)
  • Der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V. Er „diente dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als fachlicher Ansprechpartner in Fragen der Prostitution“ (5) und gründete sich 2002 unmittelbar nach der Verabschiedung des Rot-Grünen Prostitutionsgesetzes und der damit einhergehenden Streichung und Änderung der Strafrechtsparagrafen zur Betreibung von Bordellen und Zuhälterei. (6)
  • Der Berufsverband erotische und Sexuelle Dienstleistungen e.V, gegründet im Oktober 2013 u.a. von Johanna Weber und Undine de Riviere. Er vertritt nicht die geschätzten 400 000 Prostituierten in Deutschland, die aus Zwang, unlauterer Anwerbung, Mangel an Alternativen und ökonomischer Not Prostitution als Überlebensstrategie ausüben, sondern eine privilegierte Gruppe von Escorts und Dominas, die z.T. auch als Betreiberinnen oder Zuhälterinnen tätig sind. Er fordert u.a. „flatrate und gangbang - zum Erhalt einer Vielfalt von Arbeitsplätzen.“ (7)
  • Sowie mit einer Expertise die lobbyfreundliche Juristin Margarethe von Galen. (8)