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| André Zehetbauer - Altes Telefon OB 05 (Flickr) [CC BY-SA 2.0] |
Hier nun der zweite in der 3er-Reihe der Artikel von Florian Klenk zu abgehörten Telefonaten von Menschenhändlern, die wir veröffentlichen dürfen (ursprünglich im Jahre 2005 hier erschienen). In erster Linie sind es eigentlich Mädchenhändler. Aber wie in diesem Protokoll zu lesen ist, war auch ein Junge darunter. Man beachte das ungewohnte Mitleid, das dieser beim "Händler" erweckt.
Weitere Abhörprotokolle eines noblen Wiener Escortservice im O-Ton. Wie sich Mädchenhändler, Lieferanten, Opfer und ihre vornehme Kundschaft am Telefon unterhalten – und wie die Justiz betuchte Freier schonte, obwohl sie ausdrücklich minderjährige Mädchen bestellten.
Vergangene Woche veröffentlichte der Falter Auszüge aus richterlichen Abhörprotokollen aus dem noblen Rotlichtmilieu. Ein exklusiver Wiener Escortservice belieferte reiche Kunden, darunter Manager, Diplomaten, Werbeleute und Anwälte mit litauischen Mädchen. Manche der Frauen waren minderjährig, einige wurden mit dem Umbringen und Verstümmeln bedroht.Die Veröffentlichung der Dokumente zieht nun erste parlamentarische Reaktionen nach sich. Die Grünen sowie die SPÖ-Abgeordnete Bettina Stadlbauer bringen diese Woche parlamentarische Anfragen an Justiz- und Innenministerin ein. Stadlbauer will vor allem wissen, wieso ein prominenter US-Anwalt von den Behörden mit Samthandschuhen angefasst wurde. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hält in ihrer Anklage ausdrücklich fest, dass der US-Anwalt im Hotel Intercontinental mit einem 17-jährigen Mädchen beliefert wurde. Falls er vom jugendlichen Alter des Mädchens gewusst haben sollte, wäre das strafbar. Doch Polizei und Justiz gingen dieser Frage nicht nach. Die Behörden haben den Anwalt weder als Beschuldigten noch als Zeugen einvernommen. Die Rechtfertigung dafür: „Er war für uns nicht greifbar“, so der in der Sache ermittelnde Korneuburger Staatsanwalt Friedrich Köhl auf Anfrage.
Auch ein prominenter Wiener Anwalt wurde nicht einvernommen, obwohl sich nach dem Lauschangriff der Verdacht ergibt, dass er Staatsanwälte auf Prostituierte eingeladen haben könnte. Nachdem der Rechtsanwalt seine Bestellung aufgegeben hatte, sagt sein Frauenhändler am Telefon: „Die Anwälte ficken. Die Anwälte und die Staatsanwälte!“ Wenn der Anwalt wirklich Einladungen ausgesprochen haben soll, was hat er sich dann davon erwartet? Die Justiz zeigt sich auch hier merkwürdig ahnungslos: „Ich weiß gar nicht, dass ein Anwalt in den Akten vorkommt“, sagt Staatsanwalt Köhl.
Im Justizministerium wurde der Fall nun zur Chefsache erklärt. „Wir lassen uns jetzt den Akt kommen und werden da einmal ordentlich hineinstechen“, verspricht ein Vertrauter der Justizministerin. Durch eine Strafgesetznovelle sei doch Sex mit minderjährigen Prostituierten erst kürzlich unter Strafe gestellt worden, die Behörden müssten diese Gesetze ernst nehmen. Staatsanwalt Köhl sagt: „Wenn die Freier beteuern, vom jungen Alter nichts gewusst zu haben, müssen wir den Fall einstellen.“ Hat die Staatsanwaltschaft eine Beweiswürdigung vorgenommen, bevor sie noch die Beweise sammelte?
Dem Falter wurden vergangene Woche weitere Lauschprotokolle zugespielt, die hier im Originalton veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung solcher Dokumente ist – solange die Anonymität der überwachten Personen geschützt wird – rechtlich zulässig. Die Protokolle waren auch Teil eines öffentlichen Gerichtsverfahrens. Die Dialoge geben Einblick, wie Wiens gehobene Gesellschaft von der sexuellen Ausbeutung litauischer Schülerinnen profitierte.


