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Dienstag, 15. Juli 2014

„Ich speib mich an“

Altes Telefon OB 05
André Zehetbauer - Altes Telefon OB 05 (Flickr)
[CC BY-SA 2.0]
Hier nun der zweite in der 3er-Reihe der Artikel von Florian Klenk zu abgehörten Telefonaten von Menschenhändlern, die wir veröffentlichen dürfen (ursprünglich im Jahre 2005 hier erschienen). In erster Linie sind es eigentlich Mädchenhändler. Aber wie in diesem Protokoll zu lesen ist, war auch ein Junge darunter. Man beachte das ungewohnte Mitleid, das dieser beim "Händler" erweckt.

Weitere Abhörprotokolle eines noblen Wiener Escortservice im O-Ton. Wie sich Mädchenhändler, Lieferanten, Opfer und ihre vornehme Kundschaft am Telefon unterhalten – und wie die Justiz betuchte Freier schonte, obwohl sie ausdrücklich minderjährige Mädchen bestellten.

Vergangene Woche veröffentlichte der Falter Auszüge aus richterlichen Abhörprotokollen aus dem noblen Rotlichtmilieu. Ein exklusiver Wiener Escortservice belieferte reiche Kunden, darunter Manager, Diplomaten, Werbeleute und Anwälte mit litauischen Mädchen. Manche der Frauen waren minderjährig, einige wurden mit dem Umbringen und Verstümmeln bedroht.

Die Veröffentlichung der Dokumente zieht nun erste parlamentarische Reaktionen nach sich. Die Grünen sowie die SPÖ-Abgeordnete Bettina Stadlbauer bringen diese Woche parlamentarische Anfragen an Justiz- und Innenministerin ein. Stadlbauer will vor allem wissen, wieso ein prominenter US-Anwalt von den Behörden mit Samthandschuhen angefasst wurde. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hält in ihrer Anklage ausdrücklich fest, dass der US-Anwalt im Hotel Intercontinental mit einem 17-jährigen Mädchen beliefert wurde. Falls er vom jugendlichen Alter des Mädchens gewusst haben sollte, wäre das strafbar. Doch Polizei und Justiz gingen dieser Frage nicht nach. Die Behörden haben den Anwalt weder als Beschuldigten noch als Zeugen einvernommen. Die Rechtfertigung dafür: „Er war für uns nicht greifbar“, so der in der Sache ermittelnde Korneuburger Staatsanwalt Friedrich Köhl auf Anfrage.

Auch ein prominenter Wiener Anwalt wurde nicht einvernommen, obwohl sich nach dem Lauschangriff der Verdacht ergibt, dass er Staatsanwälte auf Prostituierte eingeladen haben könnte. Nachdem der Rechtsanwalt seine Bestellung aufgegeben hatte, sagt sein Frauenhändler am Telefon: „Die Anwälte ficken. Die Anwälte und die Staatsanwälte!“ Wenn der Anwalt wirklich Einladungen ausgesprochen haben soll, was hat er sich dann davon erwartet? Die Justiz zeigt sich auch hier merkwürdig ahnungslos: „Ich weiß gar nicht, dass ein Anwalt in den Akten vorkommt“, sagt Staatsanwalt Köhl.

Im Justizministerium wurde der Fall nun zur Chefsache erklärt. „Wir lassen uns jetzt den Akt kommen und werden da einmal ordentlich hineinstechen“, verspricht ein Vertrauter der Justizministerin. Durch eine Strafgesetznovelle sei doch Sex mit minderjährigen Prostituierten erst kürzlich unter Strafe gestellt worden, die Behörden müssten diese Gesetze ernst nehmen. Staatsanwalt Köhl sagt: „Wenn die Freier beteuern, vom jungen Alter nichts gewusst zu haben, müssen wir den Fall einstellen.“ Hat die Staatsanwaltschaft eine Beweiswürdigung vorgenommen, bevor sie noch die Beweise sammelte?

Dem Falter wurden vergangene Woche weitere Lauschprotokolle zugespielt, die hier im Originalton veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung solcher Dokumente ist – solange die Anonymität der überwachten Personen geschützt wird – rechtlich zulässig. Die Protokolle waren auch Teil eines öffentlichen Gerichtsverfahrens. Die Dialoge geben Einblick, wie Wiens gehobene Gesellschaft von der sexuellen Ausbeutung litauischer Schülerinnen profitierte.

Dienstag, 8. Juli 2014

Aufruhr bitte nur bei Tieren

Goats
Klearchos Kapoutsis - Goats (Flickr)
[CC BY 2.0]
Bei Tieren sind manche Menschen schnell auf den Barrikaden – aber bei Frauen? Dieses vielsagende Gespräch dürfen wir mit freundlicher Genehmigung von Bloggerin Lesbomatin hier crossposten.

Was Ziegen mit Prostitution zu tun haben


Mit einer Freundin heiß über das Prostitutionsthema diskutiert. Sie hatte die ganze Zeit die Position, man sollte doch Frauen, die sich wünschen als Prostituierte zu arbeiten nicht bewerten oder beschränken, das wäre doch deren gutes Recht. Ja ja, die Zwangsprostitution, die muss man verbieten, aber die “freiwillige” Prostitution, die wäre ja in Ordnung.

Übrigens sass ihr Cousin daneben, der gerade mit seinem Chef in Thailand war und erzählte, wie beschissen er sich gefühlt hatte, von Prostituierten umzingelt und vom Chef zum Prostitutionskonsum gedrängt worden zu sein. Die Prostituierten haben ihm in einer Bar ungefragt ans Geschlechtsteil gegriffen und er musste das immer wieder unterbinden. Aber das nur nebenbei.

Nach zwei Stunden der Debatte wurde es mir zu bunt und ich sagte zu meiner Freundin: “Mathilda, morgen binde ich hier 10 Ziegen an die Straße, die man für 10 Euro ficken darf. Du wärst die Erste, die eine Demo gegen diese Tierquälerei organisieren würde.” Ihr glaubt es nicht, bei den Ziegen sah sie sofort ein, dass Prostitution Scheiße ist. Kein Witz.

 

Montag, 5. Mai 2014

Prostitution, Consent und sexuelle Selbstbestimmung

Dieser Beitrag erschien erstmals am 17. März als Gastbeitrag auf dem Internetblog "Die Freiheitsliebe"

Keep Sex Sexy Consent
Keep Sex Sexy Consent, Charlotte Cooper (Flickr)
(CC BY 2.0)
In der Prostitutions-Drebatte  ärgere ich mich zunehmend darüber, dass ich über das Thema “Darf Mensch einem anderen Menschen Geld für seine eigene Befriedigung zahlen?” diskutieren möchte und stattdessenin Diskussionen rund um die Frage “Darf Mensch sich für die Befriedigung eines anderen Menschen Geld geben lassen?” verwickelt werde. . Dieser Text stellt einen Versuch dar, Prostitution im Kontext von Rape Culture bzw. dem – Consent-/Zustimmungskonzept zu diskutieren.

Rape Culture und sexuelle Selbstbestimmung

Mindestens jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Gewalt (körperliche, emotionale, sexuelle, etc.). Grenzüberschreitungen werden häufig bagatellisiert und heruntergespielt, Vergewaltigungsopfern wird misstraut oder sie werden verantwortlich gemacht für die Tat („sie hat einen kurzen Rock getragen“, „sie lebt promiskuitiv“, „sie hat aufreizend getanzt“, „sie wollte es doch auch“, etc.). Vor Gericht muss eine Frau, die sexuelle Gewalt erfahren hat, beweisen, dass sie sich in einer schutzlosen Lage befunden hat, d. h. Widerstand gegenüber dem Täter geleistet hat. Täter berufen sich vor Gericht oftmals darauf, dass sie den entgegenstehenden Willen des Opfers nicht erkennen konnten (anders als beispielsweise in Norwegen, wo es den Straftatbestand der grob fahrlässigen Vergewaltigung gibt, wenngleich es bisher kaum Urteile danach gibt. Der Ansatz ist jedoch vollkommen richtig und wichtig).

Noch absurder wird es, wenn der Bundesgerichtshof feststellt, dass eine Prostituierte dann nicht als vergewaltigt anzusehen ist, wenn sie sich zur Durchführung von sexuellen Handlungen zuvor gegen Entgelt freiwillig bereit erklärt hätte (BGH vom 20.03.2001, Az. 4 StR 79/01). Selbst in Schweden, wo Freier für Sexkauf bestraft werden, wird die Vergewaltigung einer prostituierten Frau mit einer niedrigeren Strafe belegt als die Vergewaltigung einer nichtprostituierten Frau.

Bei der Frage, ob eine Straftat vorliegt und mit welcher Strafe diese zu belegen ist, steht primär das Verhalten des Opfers im Vordergrund.

Angesichts dessen erscheint das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wie eine Farce, einvernehmlicher Sex ist definiert durch “wer nicht nein sagt, sagt ja”, wer schweigt, stimmt zu und wer sich promiskuitiv verhält, löst ein gering(er)es Strafmaß aus.