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Montag, 3. Juli 2017

Warum die Kondompflicht nicht unnütz ist!

Am 1. Juli 2017 ist das neue "Prostituiertenschutzgesetz" in Kraft getreten, und wenngleich wir dieses Gesetz wegen seiner falschen Zielrichtung ablehnen (Prostitution kann nicht schön gemacht werden), ist manche Kritik daran reichlich absurd. Allerorten hört man Gekicher und Gelästere über die Kondompflicht, die "eh keiner kontrollieren könne", die "eh keinem nützt" und "an die sich keiner halten wird".

Wer so etwas von sich gibt, muss sich leider vorhalten lassen a) ein paar Dinge übersehen zu haben und b) die normative Wirkung eines solchen Gesetzes zu unterschätzen

a) Warum überhaupt niemand die Einhaltung der Pflicht direkt kontrollieren muss

Prostituierte Frauen wissen oft gar nicht wie für sie geworben wird. Freier berichten immer wieder in Foren, dass diesen nicht bekannt ist welche Sonderangebote und Services von den Betreibern aktuell ausgeschrieben sind.

Zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes ist die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten.
Wer gegen die gesetzlichen Auflagen wiederholt verstößt, riskiert den Entzug der Erlaubnis.
Eine Prostitutionsstätte, die nach wie vor im Netz mit "AO-Sex" durch die bekannten Stichworte "tabulos" etc wirbt, riskiert damit die Schließung. Entsprechend werden die Betreiber kein Interesse daran haben, dass in ihren Ausbeutungsbetrieben Recht gebrochen wird.