Die
Studie „Sexuelle Ausbeutung und Prostitution und ihre Auswirkungenauf die Gleichstellung der Geschlechter“ des Europäischen
Parlaments liegt nun endlich auch in deutscher Fassung vor.
Allein
der Titel der Anfang 2014 veröffentlichten Studie spricht Bände. So
lautet eine der Schlüsselerkenntnisse auch, „dass sexuelle
Ausbeutung und Prostitution hochgradig geschlechterrelevante und
untrennbar miteinander verbundene Themen sind“. Es wird von einem
Zusammenhang zwischen Prostitution, sexueller Ausbeutung und
Menschenhandel ausgegangen, sowohl von Erwachsenen als auch von
Kindern. Diese Einsicht basiert auf einer Fülle von Studien sowie
auf internationaler Rechtsauffassung, von der EU über den Europarat
bis hin zu den Vereinten Nationen. Darauf wird im Anhang der Studie
detailreich eingegangen.
Was die Frage der Einwilligung betrifft, so kommt die Studie zu dem Schluss:
„Insgesamt kann gefolgert werden, dass die Frage, ob Sexdienstleistungen im gegenseitigen Einvernehmen erbracht werden, sehr schwer zu beantworten ist und dass aus diesem Grunde Gesetze, die die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die ohne Einwilligung des Opfers erbracht werden, unter Strafe stellen, äußerst schwierig anzuwenden sind und somit nicht wirksam umgesetzt werden können.“
Was die Frage der Einwilligung betrifft, so kommt die Studie zu dem Schluss:
„Insgesamt kann gefolgert werden, dass die Frage, ob Sexdienstleistungen im gegenseitigen Einvernehmen erbracht werden, sehr schwer zu beantworten ist und dass aus diesem Grunde Gesetze, die die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die ohne Einwilligung des Opfers erbracht werden, unter Strafe stellen, äußerst schwierig anzuwenden sind und somit nicht wirksam umgesetzt werden können.“
Daher ist damit zu
rechnen, dass die von der Regierung geplante Bestrafung der Käufer
von Zwangsprostituierten nicht umsetzbar sein und kaum zu positiven
Ergebnissen führen wird. Laut den Forschungen von Farley und Di
Nicola halte das Wissen, dass Frauen ausgebeutet oder genötigt
werden oder Opfer von Menschenhandel sind, Sexkäufer nicht ab. Hinzu
kommt, dass die meisten Kunden gar nicht in der Lage sind, Anzeichen
von Zwangsprostitution zu erkennen.
Ein weiterer Schlüsselsatz der Studie: „Während Konsens darüber besteht, dass sexuelle Ausbeutung gänzlich beseitigt werden sollte, gewinnt die Auffassung an Boden, dass die Prostitution keine Unterstützung als legitimes Geschäft erfahren dürfe, weil sie den in der Charta der Grundrechte verankerten Grundsätzen, zu denen auch die Gleichstellung der Geschlechter zählt, zuwiderlaufe.“
Besonders wertvoll, da aufschlussreich, ist der Vergleich der zwei allgemeinen Ansätze im Umgang mit Prostitution, deren Hintergründe und Wirksamkeit. Dabei werden die Herangehensweisen von Deutschland, den Niederlanden, Spanien und Schweden beleuchtet. Deutschland verfolgt wie die Niederlande einen regulatorischen Ansatz. Dessen Verfechter sind der Auffassung, dass die Prostitution legal sein und rechtlich geregelt werden sollte. Die Prostitution ist dort ein legitimes Geschäft. Die Absichten des Gesetzgebers mögen durchaus löblich gewesen sein, „[a]us einigen Studien der letzten Jahre geht allerdings hervor, dass der zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung betriebene Menschenhandel aufgrund der Prostitutionsgesetze [Deutschlands und der Niederlande] zunimmt, während es bei den Arbeitsbedingungen von Prostituierten und dem Ausmaß der Gewalt laut Regierungsberichten keine Verbesserungen gegeben hat.“
Der
abolitionistische Ansatz, den u.a. Schweden verfolgt, zielt im
Gegensatz dazu auf die Käufer ab, um eine Abschaffung der
Prostitution zu erreichen. Dort wird die Nachfrage anstelle der
Prostitution selbst als strafbare Handlung eingestuft. Dies habe
tatsächlich dazu geführt, dass die Nachfrage zurückgegangen ist
und Menschenhändler abgeschreckt werden.
Auch um die erhöhte, bisweilen tödliche Gewalt, der prostituierte Personen ausgesetzt sind, geht es in der aktuellen Studie des Europaparlaments und ebenso darum, dass in die Prostitution involvierte Personen zumeist Migrantinnen sind. Laut einer EU-Richtlinie von 2004 sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Mindeststandards für Aufenthaltstitel einzuführen, die Opfern von Menschenhandel ausgestellt werden. In der Studie wird auch darauf hingewiesen, dass in Mitgliedstaaten, in denen Prostitution legal ist, keine Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnisse für Personen ausgestellt werden dürfen, die in diese Mitgliedstaaten einreisen, um in der Prostitution zu arbeiten – eine weitere Schwachstelle des von Deutschland gewählten Ansatzes. Deutschlands Umgang mit MigrantInnen, die in die Prostitution involviert sind, ist demnach EU-rechtswidrig. Dreh- und Angelpunkt ist dabei der einseitige Fokus auf „freiwilligen“ Prostituierten, eine verzerrte Perspektive mit drastischen Folgen, der vor allem die Länder mit regulatorischem Ansatz unterliegen.
Die
Studie geht auch auf die Gründe ein, aus denen unter Migrantinnen,
die ca. 70% der prostituierten Frauen in Westeuropa ausmachen, die
Wahrscheinlichkeit, dass sie sich in die Prostitution begeben, höher
ist als in der Gesamtbevölkerung. Nach unseren eigenen Erkenntnissen
beträgt der Anteil in manchen deutschen Städten sogar 98%. Die
Gründe lauten Rassendiskriminierung, mangelnde Sprachkenntnisse,
Verwaltungshürden wegen einer strengen Migrationspolitik und der
Teilung des Arbeitsmarkts. All diese Faktoren trieben Migrantinnen in
informelle Arbeitsmärkte, was ihr Armuts- und Ausgrenzungsrisiko nur
noch erhöht.
Interessant ist auch, dass die Länder, die den regulatorischen Ansatz verfolgen, am wenigsten in Gesundheits-, Sozial-, Ausbildungs- und Ausstiegsprogramme für in die Prostitution involvierte Personen investieren – in völligem Kontrast zu dem, wie es in den Ländern gehandhabt wird, die die Prostitution nicht als normalen Beruf betrachten... Was den vermeintlichen Schutz prostituierter Frauen betrifft, so steht das sich so tolerant gebende Holland besonders schlecht da, schließlich tolerieren dort nur 2% der Kommunen den Straßenstrich. Das trieb prostituierte Personen in Bordelle, Fenster u.a. Bereiche der Wohnungsprostitution, Bereiche, die bekanntermaßen noch weniger Sicherheit bieten als die Straßenprostitution.
Aus dem Vergleich der vier Länderbeispiele geht hervor, dass sich in den Ländern, in denen der Kauf von Sex legal ist, eine Normalisierung vollzogen hat. Die Gesellschaft dieser Länder betrachtet die Prostitution mehrheitlich als unumgängliches Übel (77,6% der Befragten). In diesen Ländern (Deutschland, Niederlande, Spanien) ist auch zu beobachten, dass junge Männer die Prostitution zunehmend als eine regelmäßige Form der Freizeitgestaltung betrachten. In Schweden dagegen findet gerade unter jüngeren Personen das Sexkaufverbot positiven Anklang.
Darüber hinaus widmet sich die Studie der steigenden Nachfrage nach Kindern und Jugendlichen innerhalb der Prostitution. Fast die Hälfte der Frauen beginne bereits in jungen Jahren, ihre Körper für Sex zu verkaufen, ein Phänomen, das sich auch in westlichen EU-Staaten beobachten ließe.
Auch
Zahlen werden in der Studie des Europaparlaments geliefert: „Laut
einem im Jahr 2012 veröffentlichten Bericht arbeiten weltweit etwa
40–42 Millionen Menschen im Prostitutionsgewerbe, von denen 90% von
einem Zuhälter abhängig sind. 75% von ihnen sind zwischen 13 und 25
Jahre alt. Der Prostitutionsmarkt ist ein stark globalisiertes und
'industrialisiertes' Phänomen, bei dem Millionen von Frauen und
Kindern aus ärmlichen Verhältnissen in der ganzen Welt von
kriminellen Ringen gekauft und an Großbordelle verkauft werden, die
hunderte Opfer gleichzeitig ausbeuten können. Der Menschenhandel zum
Zwecke der sexuellen Ausbeutung gilt als eines der lukrativsten
illegalen Geschäfte in Europa [...]“ Dabei sei daran erinnert,
dass Deutschland als eines der Hauptzielländer für Menschenhändler
gilt. Auch das bestätigt die Studie.
Beim Thema Strafverfolgung wird festgestellt: „Es ist davon auszugehen, dass die Arbeit der
Strafverfolgung bei der Bekämpfung des Menschenhandels durch die
Legalisierung und Liberalisierung des Prostitutionsmarkts nicht
erleichtert wird.“
Zur Gewaltseite der Prostitution wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zitiert:
„Eine
vom BMFSFJ im Jahr 2007 durchgeführte Untersuchung ergab, dass von
den Frauen, die als Prostituierte arbeiteten und im Rahmen der
Untersuchung befragt wurden, 92% sexuelle Belästigung, 87%
körperliche Gewalt und 59% sexuelle Gewalt erfahren hatten. 41% der
Prostituierten hatten Gewalt im Zusammenhang mit der Erbringung
sexueller Dienstleistungen erlebt. Etwa die Hälfte der Befragten
wies Symptome von Depressionen auf, ein Viertel der Befragten hatte
häufig oder gelegentlich Selbstmordgedanken und 41% hatten in den
letzten 12 Monaten Drogen zu sich genommen. 43% der befragten
Prostituierten hatten sexuellen Missbrauch in der Kindheit erlebt.“
Ein kleines Manko sehen wir darin, wie schematisch von Abolitionisten behauptet wird, sie würden alle prostituierten Frauen als Opfer sehen. Abgesehen davon, dass wir uns fragen müssen, warum gemeinhin ein Gegensatz zwischen „Opfern“ auf der einen Seite und „starken Frauen“ auf der anderen konstruiert wird, ist dies schlichtweg nicht zutreffend. Worauf wir als Abolition 2014 immer wieder hinweisen, worum es uns geht, ist die Alternativlosigkeit, die den Großteil der prostituierten Frauen (und andere) in die Prostitution führt. Die Prekarität wird von der Studie auch uneingeschränkt als Wegbereiterin der Prostitution anerkannt. Diese geht sogar noch weiter, denn sie weist darauf hin, dass Menschenhandel mit der Ausnutzung von Menschen zusammenhängt, „die sich in einer prekären Lage befinden, wie sie im internationalen und europäischen Recht definiert ist“. Zu einer solchen prekären Lage gehöre auch der Mangel an Alternativen. Dies könnte weitreichende Konsequenzen für die Definition von Zwang und letztendlich auch von Menschenhandel nach sich ziehen.
Für uns bestätigt die Studie, dass Deutschland im Umgang mit Prostitution einen Ansatz gewählt hat, der die verheerenden Auswirkungen der Prostitution nicht eindämmen kann, ja immer weiter wuchern lässt.
Momentan berät der Bundestag in nicht-öffentlichen Sitzungen über die Erneuerung des Prostitutionsgesetzes in Deutschland. Wir haben uns bereits kritisch über die mangelnde Transparenz des Beratungsprozesses und die geladenen ExpertInnen geäußert. Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung auch mit dem novellierten Gesetz hinter der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels zurückbleibt. Gleiches gilt für den Schutz prostituierter Kinder, Frauen, Männer und Transsexueller/Transgender.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen