Mittwoch, 13. Januar 2016

Brief an die Fraktionen der LINKEN und des Bündnis 90/DieGrünen zu deren Anträgen zur Neuregelung der Prostitution



Prostitutionsstättengesetz zur Stärkung von Prostituierten (Bündnis90/Die Grünen)

Prostitutionsgewerbe regeln – Selbstbestimmungsrechte vonSexarbeiterinnen garantieren (LINKE)

Vorbemerkung: Die Anträge waren für Mittwoch, den 13. Januar im Bundestag geplant und wurden um einen Tag verschoben.


Ein kleiner Auszug aus dem Pressestatement der Grünen dazu (und aus dem Antrag) um uns allen noch einmal klar vor Augen zu führen, wie es um frauenpolitische Forderungen in Deutschland bestellt ist, und was für Ziele hierzulande überhaupt angestrebt werden:


"Damit würde den Prostituierten ein Mindestmaß an Schutz gewährt und Ausbeutungsrisiken eingedämmt werden."

Ein Mindestmaß an Schutz und eine Eindämmung von Ausbeutungspraktiken.

Ich habe dem nichts hinzuzufügen.




Hier unser Brief an alle Abgeordneten der Grünen, der LINKEN und an zahlreiche weitere Mitglieder des Bundestags.


Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,

für den 14. Januar 2016 haben Sie vor dem Bundestag einen Antrag zum Thema Prostitution eingereicht.

Als Gruppe von BürgerInnen aus der Zivilgesellschaft, die sich in Verbänden und Parteien vielfältig für Frauenrechte - und in der Prostitutionsfrage als Abolitionistinnen – engagieren, wenden wir uns an Sie und Euch.

Aus gegebenem Anlass sind wir besorgt über die Richtung, die der weitere gesetzgeberische Umgang mit der Prostitution in Deutschland nimmt. Die bisherigen Verlautbarungen der Parteispitze und Eure/Ihre Anträge verstärken unsere Sorge, dass die Grünen/die LINKE weiterhin den Weg der Deregulierung und der weitestgehenden Freiheit der Branche von jeglichen Beschränkungen und staatlichen Eingriffen gehen wollen.

Prostitution bedeutet, dass fast immer eine Frau, seltener eine Transfrau, ein Mann die eigene Sexualität und Begehren, eigene Wünschen denen eines männlichen Sexkäufers unterordnet. Das zementiert die Machtposition von Männern in unserer Gesellschaft und weist Frauen kollektiv wie individuell einen untergeordneten Platz in der Gesellschaft zu. Die Möglichkeit, sich sexuellen Zugang zu kaufen, besetzt und kolonisiert Sexualität, besonders die weibliche. Sie normiert und kommerzialisiert weibliche und männliche Sexualität auf Weisen, die einer freien Entfaltung widerspricht. Damit ist die Hinnahme von Prostitution alles Mögliche, aber sicher nicht feministisch und sie lässt sich auch nicht feministisch schön reden. Sie widerspricht einer Gesellschaftsidee von der Gleichstellung der Geschlechter.



Dazu kommen die konkreten Folgen durch die im Zuge des Gesetzes von 2002 gegebene praktische Entkriminalisierung jeglicher Form der Zuhälterei und zahlreicher Formen des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Sicher – es wird immer betont, dass wir doch alle solche Formen von Gewalt selbstverständlich ablehnen, manchmal wird auch postuliert, dass sie mit der Prostitution oder „Sexarbeit“ an sich nichts zu tun haben. Trotzdem bleiben die Tatsachen. Zuhälterei wird nur noch dann als kriminelle Aktivität gesehen, wenn sie „ausbeuterisch“ ist – und „ausbeuterisch“ ist nirgends klar definiert. Die Gesetzesänderung beim § 181a (Zuhälterei) bedeutet ebenso wie die Änderungen bei § 232 (Menschenhandel) eine Entsolidarisierung mit allen Frauen (oder auch Männern), die Opfer dieser Taten werden. Sie alleine müssten Anzeige erstatten, und sie alleine sind dafür zuständig, „Ausbeutung“ und die damit zusammenhängende Gewalt – Nötigung, Erpressung, Druck – nachzuweisen. In einem gesetzlichen Umfeld, das die Definition dieser Taten den einzelnen Gerichten überlässt, in einer Branche, die über Bargeld läuft. Vergleichbar mit anderen Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt wie Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexueller Belästigung müssen die Opfer einzeln nachweisen, dass Gewalt vorlag, dem Täter dies bewusst war, und sie selber tatsächlich keine Möglichkeit hatten sich zu wehren. Und wir wissen aus dem gerichtlichen Umgang mit Vergewaltigung, was das bedeutet: Praktische Straffreiheit für Täter und inzwischen sogar rückläufige Anzeigenzahlen, weil die Opfer schon im Vorfeld aus Selbstschutz aufgeben. Falls jemand nach einem Beispiel für strukturelle Gewalt sucht – hier wäre es.

Kein Wunder also, dass Verurteilungen wegen Zuhälterei seit dieser Gesetzesänderung um 99% zurückgegangen sind, wie die Kleine Anfrage der Grünen 2011 ergab und kurzsichtig von manchen als Erfolg verstanden wurde.

Die von Ihnen geforderten Selbstbestimmungsrechte der Betroffenen können nur durch einen radikalen Richtungswechsel gestärkt werden.

Das Gesetz von 2002 sollte angeblich den betroffenen Frauen (und Männern) in der Prostitution helfen. Inzwischen hat sich gezeigt, dass das Gegenteil der Fall ist, die Folgen haben ihnen geschadet und rechtliche Möglichkeiten zur Wahrung ihrer Rechte genommen. Das Selbstbestimmungsrecht in der Prostitution wird nicht durch den Staat eingeschränkt, sondern durch die heutige Gesetzeslage, die diejenigen in der Prostitution weitestgehend ZuhälterInnen, Freiern, ProfiteurInnen der Industrie und der Marktlage ausliefert. Es wird von denjenigen eingeschränkt, der sich sexuellen Zugang zu ihnen kaufen – fast ausschließlich Männern - dies mit der Zustimmung des Staates, der durch die heutige Gesetzeslage weitestgehend mit ZuhälterInnen, Freiern und sonstigen ProfiteurInnen der Sexindustrie kooperiert.

Korrekturen wie das Verbot von Werbung für flatrate oder gangbangs oder „Alles-ohne“ Angebote und Korrekturen bei der Gewerbeaufsicht ändern nichts an der konkreten und strukturellen Gewalt der Prostitution, die durch die Legalisierung bzw. Entkriminalisierung von Sexkauf und weiterer Aspekte des Gewerbes wie „Vermittlungs-“ oder „Vermietungsdienste“ in unserer Gesellschaft neu verankert wurde.

Die abolitionistischen feministischen Gruppen in Deutschland stimmen in zahlreichen Punkten mit Euch/Ihnen überein: Regulierungen haben den Nachteil, dass sie immer wieder die Betroffenen, die Frauen oder Männer in der Prostitution, selbst treffen. Deswegen stehen wir ihnen skeptisch gegenüber und fordern statt dessen eine resolute abolitionistische Politik. Gleichzeitig sehen wir, dass es unverantwortlich ist, das Feld weiterhin den Kräften des Marktes zu überlassen. Wir können nicht erkennen, dass das Verschwinden eines „Artemis“, eines „King George“ oder eines „Pascha“ ein Verlust für unsere Gesellschaft wäre und Gerede von den kleinen Apartments frei arbeitender selbstbestimmter Sexarbeiterinnen überzeugt uns auch nicht – dazu wissen wir zu viel über die Zustände in den Terminwohnungen, wissen wir zu viel über Gewalt hinter geschlossenen Türen und zu viel über die Marktlage und die Preise. Die meisten von uns sind über ihr Engagement zu sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt zum Thema Prostitution gekommen und können nicht nachvollziehen, wie es möglich ist, die Parallelen zu anderen Formen der Gewalt und der staatlichen Gleichgültigkeit dazu (vgl. §177 und die „schutzlose Lage“, um nur ein Beispiel zu nennen) zu negieren.

Wir wünschen uns strukturelle, nicht neo-liberale, feministische Analysen und im Zusammenhang damit ein Ende der Legalisierung von Sexkauf. Und bevor Sie „Dunkelfeld“ in die Debatte werfen – befassen Sie sich bitte mit dem, was in Deutschland vor unser aller Augen im Hellfeld passiert, und was nur deswegen nicht in den Statistiken landet, weil es de facto legalisiert wurde. Schauen Sie als politisch Verantwortliche genau hin, was dieser explodierte Sexmarkt an Gewalt, und zwar täglicher Gewalt, bedeutet. Berücksichtigen Sie bitte die Berichte ausgestiegener Frauen, laden Sie auch diejenigen ein, die Prostitution selbst erlebt haben und nehmen Sie deren Erfahrungen ernst. SPACE international, Sisters e.V., Marie Merklinger oder Huschke Mau in Deutschland, Jana Koch-Krawczack und eine wachsende Zahl von Frauen – es ist notwendig, sie selber einmal persönlich anzuhören, bevor weitere Beschlüsse gefasst werden.

Die geplante (und jetzt wohl gescheiterte) Reform würde vielleicht Bordellbetreibenden minimale Auflagen machen und die zahlreichen ausländischen Frauen, die in Deutschland in der Prostitution ausgebeutet werden, etwas mehr ins Blickfeld rücken – letzteres ist und bleibt dringend erforderlich. Dennoch würde die geplante Reform eine weitere Verharmlosung dieses florierenden Geschäftszweigs ermöglichen. Die wenigen Beschränkungen und staatlichen Eingriffe, die die Branche im Gegenzug geduldet hätte oder dulden würde, wiegen dies nicht auf.

Deswegen begrüßen wir, dass ein Neuansatz möglich ist und fordern Sie/Euch auf, den Artikel 3 des Grundgesetzes ernst zu nehmen und auch für die Mehrheit der ausländischen Frauen gelten zu lassen, die in der Sexindustrie ausgebeutet werden.

Wir erwarten zusammen mit vielen Mitgliedern an der Basis ein Umdenken. Wir hoffen, dass eine Partei, zu deren Selbstverständnis das Eintreten gegen Ausbeutung und für Geschlechtergerechtigkeit gehört, endlich eine Politik gegen den Sexkaufmarkt vertritt. Nur ein Sexkaufverbot stärkt die Position von Frauen in der Prostitution und hilft, gesamtgesellschaftlich zu einem Umdenken zu Prostitution anzuregen.

Wir hoffen auf Ihre Antwort, und da wir eine breite gesellschaftliche Debatte für sehr wichtig halten, wollen wir diese auch auf verschiedenen Webseiten mit dem Brief veröffentlichen (lassen). So haben auch Sie/habt auch Ihr die Gelegenheit Eure letztlich getroffene Positionierung einem breiten Publikum bekannt zu machen.

Mit frauenrechtlichen Grüßen

30 Unterzeichnende aus der Zivilgesellschaft, aus Terre des Femmes, von den Grünen und der LINKEN

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