zur Anhörung des BMFSFJ zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes am 12.6.2014, vom Ministerium veröffentlicht am 26.6.2014 (1)
(englische Übersetzung / english translation)Am 12. Juni 2014 veranstaltete das BMFSFJ eine Anhörung zur Neugestaltung des Prostitutions- Gesetzes, um ein „umfassendes Bild“ zum Thema zu gewinnen. Die Anhörung fand unter Ausschluss von Öffentlichkeit und Medien statt. Undurchsichtig war schon im Vorfeld, wen das Bundesministerium als ExpertInnen um eine Stellungnahme gebeten und eingeladen hatte.2
Bevor sich das politische Leben in die Sommerpause verabschiedet, halten wir es für wichtig, dem vom federführenden Ministerium offensichtlich gewünschten Stillschweigen über die Interessenlagen bei den Vorbereitungen zur Revision des Prostitutionsgesetzes entgegenzutreten.
"Wir" – sind eine Gruppe von Frauen aus ganz Deutschland, aus verschiedenen Parteien, Berufen und mit unterschiedlichem Hintergrund. Wir sind und arbeiten weltweit zusammen mit Abolitionsgruppen, WissenschaflterInnen, Beratungsstellen und Prostitutions-Überlebenden und engagieren uns, um die Öffentlichkeit mit fundierten Informationen zum Thema aufzuklären.
Zur Sache
Die Lobbyisten bestimmen die „Marschrichtung“ bei der Revision des Prostitutionsgesetzes
Wer wurde vom Ministerium als ExpertInnen um eine Stellungnahme gebeten und zur Anhörung eingeladen?
Aus dem Bericht des BMFSFJ geht hervor: es wurden weder prostitutionskritische Petitionen und Initiativen berücksichtigt, noch die Stimmen von Aussteigerinnen oder Überlebenden der Prostitution gehört.
Stattdessen erhielten einschlägige Interessenverbände der Prostitutionsindustrie (sprich: Bordell- BetreiberInnen und ZuhälterInnen) ausführlich Gelegenheit, ihre Wünsche für eine möglichst geringe Regulierung und möglichst wenige staatliche Eingriffe in diesen sexistischen und gewaltbesetzten Bereich darzulegen.
Als „Interessenvertretungen“ nicht nur von „Unternehmerinnen und Unternehmern der Prostitutions- und Erotikbranche“, sondern gleichzeitig „von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern“ (Panel 2) kamen ausschließlich zu Wort:
- Der Unternehmerverband Erotik Gewerbe Deutschland e.V . Er „vertritt die Interessen von Unternehmen, die erotische Dienstleistungen anbieten“.3 Mit Schreiben vom 6.11.2013 schlug er der Bundesregierung und den Vertretern der Koalitionsverhandlungen vor, einen interdiszipli- nären runden Tisch einzurichten, „um ein Gesetzespaket zu entwickeln, das die Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten unter Beteiligung der in der Branche Tätigen beinhaltet, frei von Mutmaßungen und manipulativer Einflussnahme durch die Medien.“(4)
- Der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V. Er „diente dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als fachlicher Ansprechpartner in Fragen der Prostitution“ (5) und gründete sich 2002 unmittelbar nach der Verabschiedung des Rot-Grünen Prostitutionsgesetzes und der damit einhergehenden Streichung und Änderung der Strafrechtsparagrafen zur Betreibung von Bordellen und Zuhälterei. (6)
- Der Berufsverband erotische und Sexuelle Dienstleistungen e.V, gegründet im Oktober 2013 u.a. von Johanna Weber und Undine de Riviere. Er vertritt nicht die geschätzten 400 000 Prostituierten in Deutschland, die aus Zwang, unlauterer Anwerbung, Mangel an Alternativen und ökonomischer Not Prostitution als Überlebensstrategie ausüben, sondern eine privilegierte Gruppe von Escorts und Dominas, die z.T. auch als Betreiberinnen oder Zuhälterinnen tätig sind. Er fordert u.a. „flatrate und gangbang - zum Erhalt einer Vielfalt von Arbeitsplätzen.“ (7)
- Sowie mit einer Expertise die lobbyfreundliche Juristin Margarethe von Galen. (8)