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Samstag, 5. September 2015

Entkriminalisierung, Regulierung … die Debatten. Oder: Was die "Entkriminalisierung aller Aspekte" (Amnesty) bedeutet.

Fußschellen
CC BY-SA 3.0
Wikimedia Commons
Im Zusammenhang mit dem sehr umstrittenen Entschluss seitens Amnesty Internationals vom 11. August 2015, die Entkriminalisierung zahlreicher Aspekte der Prostitution zu fordern bzw. die "full decriminalization of all aspects of consensual sex work", sehen wir wieder Artikel, die das hohe Lied einer von rechtlichen Beschränkungen weitgehend befreiten „Sexarbeit“ singen und die dabei die angebliche Sicherheit und die angeblichen Chancen der Frauen, Menschen in der Prostitution ins Feld führen, eine Sicherheit, die ausgerechnet in einem Wegfall von Bestimmungen zum Thema liegen soll.

Deutschland experimentiert seit 2002 in den verschiedenen Städten mit verschiedenen Modellen der Legalisierung (Reglementierung) und völligen Entkriminalisierung des Prostitutionsgewerbes. Keiner der Ansätze hat die Situation derjenigen in der Prostitution, überwiegend Frauen, verbessert, im Gegenteil. Entstigmatisiert wurden nur Freier und Bordellbetreibende, die wirtschaftliche Situation der Frauen selbst hat sich verschlechtert und sie haben kaum Möglichkeiten, irgendwelche Rechte einzuklagen, da fast alle Praktiken innerhalb des riesigen Geschäfts Prostitution mit entkriminalisiert wurden. Dies gilt schon für Zuhälterei und betrifft z.T. sogar Menschenhandel (bei über 21-Jährigen), die beide nur noch dann als strafbar gelten, wenn "Ausbeutung" vorliegt; alles andere wurde in Zuge des Gesetzes von 2002 entkriminalisiert.