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Sonntag, 26. Juli 2015

"Die Meldepflicht hatten wir zuletzt 1939 unter den Nazis"

Geschichtsstunde

Als erstes sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass im schwedischen Modell eine Anmeldung der Frauen (oder Männer, Trans*) in der Prostitution nicht erfolgt. Da diese straffrei sind, gibt es für eine Registrierung keinen Grund, anders als große Teile der Medien, allen voran die Junge Welt oder auch die taz, wirft Schweden seine gesellschaftspolitische und juristische Aufmerksamkeit auf die Freier.

Als zweites sei auf die propagandistische Geschichtsklitterung hingewiesen, die geschieht, wenn verschwiegen wird, dass es das Nazi-Regime war, das mit dem Vorgehen gegen prostituierte Frauen (und nicht nur da) wichtige Erfolge der Frauenbewegung und des Abolitionismus wieder kassierte, und das gleichzeitig den Bordellbetrieb (1921 verboten, Verbot 1927 bestätigt) erst wieder zuließ.

Befassen wir uns also einmal mit Geschichte, Vergleichen und der deutschen Gegenwart.  

In der Tat, die deutsche Nazizeit ausgerechnet den AbolitionistInnen vorzuwerfen, zeugt von tiefer Unkenntnis der Zusammenhänge und von einem Zynismus, der für die gesamte Lobbyarbeit der Sexindustrie typisch ist. Die Prostituierung von Frauen bekam im 3. Reich neuen Anschub. Neben den 1933 wieder zugelassenen Bordellen in Deutschland und den „Lagerbordellen“ in den KZ gab es auch SS-Bordelle und Wehrmachtsbordelle, mann hatte also Verständnis für die Bedürfnisse der gestressten Männer. (1) Und in der heutigen,  einer „freien“, also neo-liberalen Welt ist alles ganz anders, muss ja nur noch der Preis festgelegt werden, dann ist es doch frei, nicht wahr?