Mit freundlicher Genehmigung von Abolition 2012.
Vorrede
I
„Alle Studien stimmen darin überein, dass prostituierte Personen Opfer besonders schwerwiegender Gewalttaten sind, die ihrer körperlichen und psychischen Unversehrtheit schaden.“
„Diese Tatsachen widersprechen den Grundsätzen des französischen Staates und unserer Gesellschaft, die eine Verwertung des menschlichen Körpers als Quelle des Profits ausschließen. Die sexuelle, körperliche und psychische Gewalt, die häufig die Prostitution begleitet und die wiederholten ungewünschten sexuellen Handlungen schaden der körperlichen Unversehrtheit der prostituierten Personen. Und schließlich widerspricht dieses Phänomen dem Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter.“ (Exposé des Motifs, Vorrede zum französischem Gesetz.)
II
"Prostitution ist zum einen ein Wirtschaftszweig, in dem erhebliche Umsätze erzielt werden und der wie andere Bereiche unternehmerischen Handelns den Eigengesetzlichkeiten der Marktwirtschaft folgt." (Erläuterung zum deutschen "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen", Prostituiertenschutzgesetz 2016, Seite 1)
III
"Prostitution ist ein Wirtschaftsbereich, der in einem sehr hohen Maße durch Asymmetrien im Geschlechterver- hältnis geprägt ist. Prostituierte sind zu einem weit überwiegenden Anteil weiblich; [...] Dementsprechend ist das Gesetz [...] auch gleichstellungspolitisch bedeutsam. Es trägt dazu bei, Nachteile der geschlechterasymmetrischen Ausprägungen der Prostitution zumin- dest teilweise zu kompensieren. (Gesetzesbegründung zum Prostituiertenschutzgesetz 2016, Punkt VI, 6 (Seite 61, letzter Punkt vor dem letzten Punkt zu "Befristung, Evaluation")
Weitere Erläuterungen sind eigentlich nicht mehr nötig, die Position von Frauen in Deutschland wird hier eindrücklich klargestellt. Vielleicht noch ein Hinweis auf das Grundgesetz und auf einen Artikel dazu auf diesem Blog. Wenden wir uns also nun Frankreich zu:
Grundlage für das französische Gesetz
„Prostitution an sich ist Gewalt. […] Sie ist die einzige Form der sexuellen Gewalt, die in unseren Gesetzen als solche fehlte. […] Ich behaupte, dass die Abschaffung der Prostitution eine Pflicht für jede Gesellschaft ist, die die Menschenrechte achtet.“ Maud Olivier, Sozialistin, Abgeordnete und Verfasserin des Gesetzes auf ihrer Webseite am 22. Dezember 2015. (1)
Im April dieses Jahres stimmte die französische Nationalversammlung zum vierten und endgültigen Mal über das Gesetz zur Freierbestrafung ab. Sie beendete damit das unwürdige Tauziehen mit dem französischen Senat und gab mit ihrem Votum dem von den französischen Sozialisten 2013 eingebrachten Gesetzentwurf gegen die konservative Mehrheit im Senat statt.
Damit entschied sich die französische Republik für eine auf Tatsachen basierende Bewertung der Prostitution als Gewalt an Frauen und als unvereinbar mit der Würde und dem Wert der menschlichen Person.